Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen. 
Die Pflegebedürftigen werden bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt unterstützt. Diese Leistungen werden in der Regel über den im Sozialgesetzbuch XI (§45b)geregelten "Entlastungsbetrag" in Höhe von 125,00 € abgewickelt.

Darüber hinaus bieten wir kurzfristige Leistungen zum Beispiel nach einer Krankenhausbehandlung oder im Fall einer Verhinderung der Pflegeperson ("Verhinderungspflege" gem. §39 Sozialgesetzbuch XI) an. 

Alle Leistungen können durch uns direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen abgerechnet werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
nach § 45b SGB XI

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

"Haushaltsnahe Dienstleistung" ist eigentlich ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er klingt theoretisch, steht aber für eine ziemlich praktische Angelegenheit. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Tätigkeiten im Haushalt, die von einer Firma oder einem selbstständigen Dienstleister durchgeführt werden. Also nicht von Ihnen selbst.

Bekomme ich als pflegebedürftiger Mensch finanzielle Unterstützung?

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von ihrer Pflegekasse erhalten. Es handelt sich dabei um eine Leistung Ihrer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit dem Geld können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen. 

Welche Hilfe im Haushalt bekomme ich?

Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen:

Tätigkeiten im Haushalt wie zum Beispiel die Zubereitung von Mahlzeiten, Putzen, Bügeln, Aufräumen, kleinere Näharbeiten oder das Waschen ihrer Wäsche.

Aber auch Tätigkeiten außerhalb von Haus oder Wohnung, wie zum Beispiel kleinere Gartenarbeiten, Reparaturen, Reinigungsarbeiten am Haus oder Einkäufe fallen hierunter.

Darüber hinaus zählen sogenannte unterstützende Tätigkeiten zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen. Hierunter fallen Begleitungen beim Arztbesuch, Spaziergänge, Ausführen eines Haustiers, Fahrdienste zu Behörden, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren u.s.w.

Was sind keine Haushaltsnahen Dienstleistungen?

Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören die medizinische Pflege, pädagogische Betreuung, große Reparaturen oder Umbauten.

Grundsätzlich gehört zum Aufgabenbereich unserer Mitarbeiter*innen im Sinne des Gesetzgebers die Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Vor diesem Hintergrund sind die Mitarbeiterinnen von La Vida eben keine „Putzfrauen“. Wir bieten vielmehr eine durch den Wetteraukreis qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende. 

 

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